Diagnose
Grundvoraussetzung für schulische Fördermaßnahmen sowie für die außerschulische Lerntherapie ist eine detaillierte, möglichst frühzeitige Diagnostik:
Gespräch mit der Lehrkraft suchen
Lehrer sind im Schulalltag aufgefordert, eventuelle Defizite im Erstlese-/ Schreib- und Rechenunterricht sorgfältig zu beobachten und gegebenenfalls Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
Eltern sollten sich nicht scheuen, zunächst mit der Lehrkraft über ihre Eindrücke, Probleme, Sorgen zu sprechen und sie nach deren Einschätzung und Möglichkeiten der schulischen und häuslichen Förderung zu fragen.
Abklärung durch den Schulpsychologen
Besteht der Verdacht, dass Ihr Kind besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens oder Rechnens hat, kann man durch den zuständigen Schulpsychologen / Schulpsychologin feststellen
lassen, ob eine Legasthenie/ Dyskalkulie vorliegt. Auf Grundlage der schulpsychologischen Stellungnahme und Empfehlung werden
schulische Fördermaßnahmen eingeleitet (z.B. Notenschutz, Nachteilsausgleich).
Diagnose durch den Kinder- und Jugendpsychiater
Eine umfassende (sog. multiaxionale) Diagnose führen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie durch. Neben den Tests zur Überprüfung der Intelligenz sowie der Lese-Rechtschreib- oder Rechenfähigkeit werden hier auch Daten zur Aufmerksamkeitsleistung und zur körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklung erhoben.
Das Gutachten des Kinder- & Jugendpsychiaters ist ausschlaggebend für die Kostenübernahme einer Legasthenie- / Dyskalkulietherapie durch das zuständige Jugendamt (Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII).
Beratung in der lerntherapeutischen Praxis
Möchten Sie sich erst einmal unabhängig von Schule, Facharzt oder Jugendamt informieren, oder hat Ihr Kind bereits eine Diagnose erhalten, können Sie sich jederzeit direkt an die Kontaktstelle Elternhaus-Schule wenden. Unsere Therapeutinnen beraten und begleiten Sie gerne bei Fragen zu Diagnose, schulrechtlichen Bestimmungen, Therapie, Finanzierung und Antragstellung beim Jugendamt.