Kosten
Kostenübernahme durch das Jugendamt
Die Kontaktstelle Elterhaus-Schule ist eine von den Jugendämtern der Stadt und der Landkreise anerkannte Therapieeinrichtung.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Grundlage bildet das fachärztliche Gutachten) trägt in der Regel das zuständige Jugendamt auf Antrag die Kosten der Lerntherapie (Eingliederungshilfe §35a SGB VIII).
Grundsätzlichen fallen für die Eltern keine zusätzlichen Kosten an. Sämtliche Fördermaterialien werden von unserer Einrichtung gestellt. Sollte nach den bewilligten Therapieeinheiten weiterer Therapiebedarf bestehen, so muss, um eine Weiterbewilligung durch das zuständige Jugendamt zu erhalten, von der Therapeutin ein ausführliches Gutachten erstellt werden, das in Rechnung gestellt wird.
Privatzahlung
Ebenfalls möglich ist eine Übernahme der Kosten durch die Eltern (z. B. bei Lerncoaching). Die Höhe richtet sich nach dem durch das Jugendamt festgelegten Honorarsatz. In den Schulferien fallen keine Kosten an. Zudem sind die Aufwendungen in der Regel steuerlich absetzbar.